Schoko-Osterhasen werden nachhaltiger, aber teurer
Mit der neuen Entwaldungsverordnung treten am 30. Dezember 2024 strenge Sorgfaltspflichten für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft. Im Fokus der Verordnung stehen dabei Rohstoffe wie Holz, Kautschuk, Soja, Kaffee, Ölpalme, Kakao und Rindfleisch, sowie daraus hergestellte Produkte wie Schokolade, Palmöl und Gummireifen. Die EU bezieht einen Großteil ihrer Agrar- und Forstprodukte, die mit hohem Entwaldungsrisiko verbunden sind. 40,1% der Extra‑EU‑Kakaoimporte stammen etwa aus der Elfenbeinküste, 14,4% aus Ghana. "Simulationen einer neuen WIFO-Studie zeigen, dass die Entwaldungsverordnung durch Verschiebungen im Handel und höhere Kosten für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu moderaten Wohlfahrtsverlusten in der EU und in Partnerländern führen kann. Gleichzeitig kann die Entwaldungsverordnung zur Nachhaltigkeit beitragen und die Entwaldung und Waldschädigung in diesen und anderen betroffenen Ländern reduzieren", so Meyer.
Internationale Kooperationen könnten dazu beitragen, mögliche negative Auswirkungen auf die Wohlfahrt, den Handel und die Preise für die betroffenen Produkte in der EU und den betroffenen Handelspartnern abzumildern und gleichzeitig die nachhaltige Landnutzung, die Wiederherstellung der Wälder und den Schutz der Natur und Menschenrechte zu fördern.
Die Entwaldungsverordnung verlangt von Unternehmen, die solche agrar- und forstwirtschaftliche Waren produzieren oder importieren, dass sie in ihrer Lieferkette eine Sorgfaltsprüfung durchführen, um potenzielle Risiken der Entwaldung, der Waldschädigung und der Menschenrechtsverletzung zu ermitteln, vorzubeugen und zu bekämpfen.