Besteuerung von Zufallsgewinnen
Zudem bleibt aus standortpolitischer Sicht eine ad hoc eingeführte Zufallsgewinnsteuer problematisch. Eine Stromkostenbremse mit einer Preisobergrenze für ein definiertes Grundkontingent des Stromverbrauchs scheint daher die klügere Maßnahme zu sein, vorausgesetzt, dass die Energieversorgungsunternehmen bloß die aktuellen Beschaffungs- oder Produktionskosten (mit kalkulatorischem Gewinnaufschlag) ersetzt bekommen.
Häufig sind krisenhafte Ereignisse für bestimmte Sektoren mit Zufallsgewinnen verbunden. In der aktuellen Energiekrise verzeichnen insbesondere manche Stromerzeuger im Vergleich zur Vorkrisenzeit zusätzliche Gewinne. Aktuell wird über die Einführung einer Zufallsgewinnsteuer diskutiert, um die betroffenen Unternehmen oder Sektoren an der Finanzierung der Krisenkosten zu beteiligen. Sieben EU-Länder haben bereits eine Zufallsgewinnsteuer implementiert oder planen deren Einführung.