Policy Brief: Finanzierung der Umsetzung der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur
Die am 6. September 2024 veröffentlichte Studie von Margit Schratzenstaller und Franz Sinabell im Auftrag des Bundeministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie befasst sich mit der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, welche am 18. August 2024 in Kraft getreten ist. Sie zielt auf die Verbesserung des Zustands natürlicher Lebensräume ab.
Aufgrund der bestehenden Kompetenz- bzw. Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften sind in Österreich die Länder mit den gegenständlichen Aufgaben im Bereich des Natur- und Artenschutzes betraut. Diese verfügen aktuell aber nur über begrenzte Möglichkeiten, entsprechende Maßnahmenprogramme zu finanzieren. Da die Verantwortung zur Umsetzung der Verordnung und die Finanzierungsmöglichkeiten nicht perfekt übereinstimmen, ist eine Abstimmung zwischen den föderalen Ebenen zur Erreichung der Ziele der Verordnung unumgänglich. Die föderale Struktur in Österreich kann genutzt werden, um die angestrebten Veränderungen herbeizuführen.