22.02.2019

Kai Hüschelrath im WIFO-Extern

Kai Hüschelrath, Professor an der Hochschule Schmalkalden, zu "Erwerb von Minderheitsbeteiligungen und Kollusion".
In seinem Vortrag zu "Minority Share Acquisitions and Collusion: Evidence from the Introduction of National Leniency Programs" widmete sich Professor Kai Hüschelrath von der Hochschule Schmalkalden den wachsenden Befürchtungen, dass Minderheitsbeteiligungen in konkurrierenden Unternehmen Kollusion begünstigen.

Kai Hüschelrath stellte im WIFO-Extern eine zusammen mit Sven Heim, Ulrich Laitenberger und Yossi Spiegel verfasste Studie vor, in der zur empirischen Überprüfung dieser Erwartung die Einführung nationaler Kronzeugenregelungen als Schock verwendet wird, der geheime Absprachen destabilisiert, um ihren Effekt auf den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen zu analysieren. Auf Basis von Daten für 63 Länder zeige sich ein großer und signifikanter Anstieg beim Erwerb von horizontalen Minderheitsbeteiligungen für das Jahr der Einführung einer Kronzeugenregelung, der allerdings nur in Ländern mit einer effektiven Wettbewerbsaufsicht und geringer Korruption zu beobachten sei. Für grenzüberschreitende oder nicht-horizontale Minderheitsbeteiligungen könne dagegen, so Hüschelrath, ein solcher Effekt nicht identifiziert werden. Die Ergebnisse legten die Schlussfolgerung nahe, dass Unternehmen den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen nutzten, um geheime Absprachen zu stabilisieren oder – im Falle deren Zusammenbruchs – den nachfolgenden Wettbewerb abzuschwächen.

WIFO-Konsulent Philipp Schmidt-Dengler, Professor an der Universität Wien, sprach in seinem Diskussionsbeitrag von sehr überzeugender empirischer Evidenz durch die vorliegende Arbeit, dass Minderheitsbeteiligungen strategisch genutzt werden, um die destabilisierende Wirkung von Kronzeugenregelungen zu kompensieren. Die Arbeit von Hüschelrath und Koautoren legt nahe, dass Wettbewerbsbehörden auch Minderheitsbeteiligungen in Zukunft genauer überprüfen sollten. Schmidt-Dengler regte an, nicht nur den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen, sondern auch Änderungen im Bestand von Minderheitsbeteiligungen zu erfassen. Das Verhalten von Unternehmen auf Absatzmärkten nach durch Kronzeugenregelungen induzierten Minderheitsbeteiligungen könne Rückschlüsse erlauben, horizontale Effekte von kollusiven Effekten zu unterscheiden.

 

Link: https://m.tau.ac.il/~spiegel/papers/MS-20181026.pdf

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