IHS und WIFO unterzeichnen Memorandum zur wissenschaftlichen Integrität
Präsentiert wurde das "Memorandum of Understanding" am 7. Oktober 2020 in einem Medienchat mit IHS-Direktor Martin Kocher, WIFO-Leiter Christoph Badelt und der Geschäftsführerin der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) Nicole Föger.
"Wir sind davon überzeugt, dass es bei der Beauftragung, Erstellung und Nutzung von Auftragsstudien ein transparentes und nachvollziehbares Regelwerk braucht", so die beiden Institutsleiter Martin Kocher und Christoph Badelt. "IHS und WIFO haben mit dieser gemeinsamen Initiative den Weg geebnet, um die Gute Wissenschaftliche Praxis in der österreichischen Forschungslandschaft zu festigen. Wir freuen uns über jedes weitere außeruniversitäre Institut, das sich diesem Memorandum anschließt." Voraussetzung dafür ist auch die Mitgliedschaft in der ÖAWI.
Vor allem über die Frage der Veröffentlichung von Studien werde immer wieder diskutiert, insbesondere wenn diese aus Steuermitteln finanziert werden. "Grundsätzlich veröffentlichen IHS und WIFO alle Forschungsarbeiten für Auftraggeberinnen und Auftraggeber. Ausnahmen sollten jedenfalls nachvollziehbar bereits bei Auftragsvergabe begründet werden", zitierten IHS-Direktor Martin Kocher und WIFO-Leiter Christoph Badelt ihr nun vorliegendes Memorandum.
Im Rahmen der Auftragsforschung werden demnach nur Aufträge übernommen, bei denen die Institute die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit tragen. Wenn abgeschlossene Forschungs- und Analyseergebnisse aktiv an die Öffentlichkeit kommuniziert werden, sind auch die zugrundeliegenden Publikationen vollständig der Öffentlichkeit vorzulegen, um die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.
"Die ÖAWI hat ihre Expertise und Erfahrung bei der Erstellung des Memorandums gerne eingebracht und steht auch zukünftig zur Verfügung, um Fragen bezüglich der Einhaltung der Guten Wissenschaftlichen Praxis zu klären", so ÖAWI-Geschäftsführerin Nicole Föger. Mit individuellen Beratungen, Präventionsworkshops und Sensibilisierungstrainings wird die Initiative zudem nachhaltig begleitet. Bei vermuteten Verstößen gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis kann die internationale Kommission der ÖAWI angesucht werden, um solche Fälle als unabhängige Instanz zu untersuchen.
Insgesamt umfasst das Memorandum 15 Prinzipien, die sich in die drei Bereiche
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Auftragsannahme und Beauftragung,
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Erstellung von Studien und
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Nutzung der Ergebnisse von Auftragsstudien für Politikberatung und öffentliche Debatten
gliedern.
Bei der Studienerstellung ist die Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit der Forschungsergebnisse ein zentraler Punkt. WIFO und IHS setzen dies durch die langfristige Speicherung von allen für die Studie relevanten Unterlagen und die klare Kennzeichnung aller Ideen und Arbeiten, die von anderen stammen, um. Zudem werden Interessenskonflikte und alle Financiers der Studie offengelegt. Alle Personen, die einen eigenen Beitrag geleistet haben, werden als Mitautorinnen oder Mitautoren der Publikation genannt. Die Verantwortung für die Einhaltung der Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis ist nicht nur grundsätzliche Pflicht jeder Wissenschafterin und jedes Wissenschafters, sondern wird auch an den Instituten klar organisatorisch verankert und institutionalisiert.
Wirtschafts- und gesellschaftspolitische relevante Ergebnisse und Empfehlungen beruhen auf der kritischen Sichtung breiter empirischer Evidenz, die insbesondere die Robustheit des zugrundeliegenden methodischen Ansatzes prüft. Grenzen der Aussagekraft sowie etwaige Annahmen hinter der verfügbaren Evidenz werden unaufgefordert transparent gemacht. Die Wissenschafterinnen und Wissenschafter der Institute sind sich so wie die Auftraggeberinnen und Auftraggeber bewusst, dass die Aussagen einer einzelnen Auftragsarbeit nur ein Baustein bei der Entwicklung politischer Maßnahmen sind, da letztere eine breite Evidenzbasis sowie weiterführende Diskussionsprozesse erfordern, an denen sich etwa auch potentiell Betroffene beteiligen können.
Das Memorandum of Understanding steht im vollständigen Wortlaut hier zur Verfügung.
Weitere Informationen zur ÖAWI gibt es unter https://oeawi.at/.