Öffentliche Ausgaben nach Abschaffung des Pflegeregresses
Diese jährlichen Mehrausgaben steigen laut Projektionen bis zum Jahr 2030 auf knapp 600 Mio. . Für die Jahre 2019 und 2020 werden bereits Mehrausgaben in Höhe von 289 bzw. 308 Mio. (zu laufenden Preisen) projiziert, in weiterer Folge von 427 Mio. im Jahr 2025.
Der Bund hat den Ländern für das Jahr 2018 Mehrkosten infolge der Abschaffung des Eigenregresses in Höhe von 295,5 Mio. abgegolten. Für die Jahre 2019 und 2020 wurden die Kompensationszahlungen des Bundes bereits mit jeweils 300 Mio. festgelegt.
Laut amtlicher Pflegedienstleistungsstatistik stiegen die öffentlichen Ausgaben für Pflegedienstleistungen im Jahr 2018 gegenüber 2017 sogar um 318 Mio. . "Ein Teil dieser beträchtlichen Ausgabensteigerung ist jedoch auf demographische und andere Effekte als die Abschaffung des Pflegeregresses zurückzuführen", resümieren Matthias Firgo und Ulrike Famira-Mühlberger in ihrem Bericht.
Die Abschaffung des Eigenregresses in der stationären Pflege und die künftige jährliche Valorisierung des Pflegegeldes rechtfertigen außerdem eine Neubewertung der längerfristigen Ausgabenpfade in der Pflege: Ab dem Jahr 2023 übersteigen die Ausgaben für Sachleistungen jene für Pflegegeld. Insgesamt erhöht sich der öffentliche Aufwand für Geld- und Sachleistungen von 5,1 Mrd. im Basisjahr 2018 auf 9,1 Mrd. nominell bzw. 7,5 Mrd. real im Jahr 2030. Die im vorliegenden Bericht diskutierten Projektionen bestätigen damit die in früheren WIFO-Studien festgestellte hohe Dynamik öffentlicher Ausgaben im Bereich der Pflege.