Kosteneffekte des Energieeffizienzgesetzes. Analysen für Elektrizität liefernde Unternehmen

Auf Basis des Entwurfs zum Energieeffizienzgesetz evaluiert diese Studie das jährliche Einsparziel für Lieferanten von Elektrizität von 0,6% des Endenergieabsatzes. Diese Vorgaben haben demnach einerseits die erwarteten Einsparungen an Stromkosten zur Folge, bedeuten aber andererseits zusätzliche Aufwendungen für Maßnahmen der Lieferanten von Elektrizität, die die Elektrizitätsnachfrage dämpfen. Insgesamt dürften deshalb die Senkung der Stromkosten im Zeitraum 2014 bis 2020 die damit verbundenen Aufwendungen von Endkunden und Energielieferanten nicht ausgleichen.