Der EU-Vorschlag zur Harmonisierung der Körperschaftsteuer. Auswirkungen für Österreich
Das bestehende System der getrennten Gewinnbesteuerung in jedem Land der Tätigkeit bringt hohe Verwaltungskosten für Unternehmen und Steuerbehörden und die Möglichkeit von internationaler Gewinnverlagerung mit sich. Um diesen Nachteilen entgegenzuwirken, präsentierte die Europäische Kommission nun eine Neuauflage des Richtlinienvorschlages für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Demnach sollen multinationale Konzerne innerhalb der EU die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer einheitlich berechnen. In einem zweiten Schritt soll die unternehmensweite Bemessungsgrundlage konsolidiert und anhand eines Verteilungsschlüssels (Formelzerlegung) auf die Mitgliedsländer aufgeteilt werden. Wie der Vergleich der harmonisierten Bemessungsgrundlage mit der aktuellen Regelung in Österreich vermuten lässt, wären die statischen fiskalischen Auswirkungen der Einführung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage gering. Die Konsolidierung und Formelzerlegung würde einen mäßigen Rückgang der Steuereinnahmen in Österreich bewirken. Längerfristig würde die Einführung der GKKB den Steuerwettbewerb nicht vollständig eliminieren, sondern vielmehr dessen Natur wesentlich verändern. Der Wettbewerb innerhalb des Geltungsbereiches verlagert sich von Gewinnen zu Aufteilungsfaktoren.