Lenkungswirkung von Energiesteuern. Kurzfristige Elastizitäten für die Abschätzung der Anrechenbarkeit strategischer Maßnahmen im Energieeffizienzgesetz
Gemäß § 4 Abs. 1 des österreichischen Energieeffizienzgesetzes ist das Ziel einer Verringerung des Endenergieverbrauches bis 2020 um kumuliert 310 PJ im Ausmaß von 159 PJ durch Beiträge von Energielieferanten zu erbringen und 151 PJ durch strategische Maßnahmen. Strategische Maßnahmen umfassen u. a. Steuern, Subventionen oder steuerliche Anreize zur Nutzung energieeffizienter Technologien, die eine Verringerung des Endenergieverbrauchs bewirken. Durch preisliche Maßnahmen kann die Energienachfrage, wie die Analyse der in veschiedenen Szenarien berechneten kurzfristigen Preiselastizitäten zeigt, um bis zu 63 PJ gesenkt werden.