Finanzausgleich als Instrument der Budgetpolitik
Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Steuereinnahmen sowie von Transfers des Bundes an Länder und Gemeinden und bildet damit die zentrale Finanzierungsquelle für die Haushalte der Länder und Gemeinden. Er wird durch den österreichischen Stabilitätspakt künftig in seiner Bedeutung noch gestärkt. Das neue Finanzausgleichsgesetz hat das Gefüge der finanziellen Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften zwar unverändert gelassen, bringt aber doch dem Bund zusätzliche Steuereinnahmen und stärkt die finanzielle Position der kleineren Gemeinden. Die Lockerung von Zweckbindungen erweitert den engen Gestaltungsspielraum der Einnahmen der Länder und Gemeinden. Eine verstärkte Orientierung an den Aufgaben der Gebietskörperschaften und ihrer Entwicklung fehlt jedoch auch in diesem Finanzausgleich weitgehend.