Das Bestbieterprinzip in Österreich. Eine Bestandsaufnahme der Vergabepraxis nach den Vergaberechtsreformen 2016 und 2018
Mit den Vergaberechtsreformen 2016 und 2018 wurde das Bestbieterprinzip in Österreich zum verbindlichen Regelfall. Im Projekt wird untersucht, ob die Reformen lediglich den rechtlichen Möglichkeitsraum erweitert oder die Vergabepraxis tatsächlich verändert haben. Dazu wird die Vergabepraxis vor den Reformen (bis 2015) mit dem Zeitraum 2023 bis 2025 verglichen. Analysiert werden die Nutzung des Bestbieterprinzips sowie die Wahl und Gewichtung der Zuschlagskriterien. Die Analysen erfolgen auf der europäischen Vergabedaten (TED) im Oberschwellenbereich. Auf Basis der Ergebnisse werden empirisch fundierte Schlussfolgerungen gezogen und ökonomisch begründete Empfehlungen abgeleitet. Dabei werden auch aktuelle industrie-, innovations- und sicherheitspolitische Fragestellungen berücksichtigt.