Finanzierung der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur unter dem Aspekt der Aufgaben- und Finanzierungsverteilung in Österreich

Das Projekt behandelt anlässlich der am 18. August 2024 in Kraft getretenen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Renaturierungsverordnung) deren Umsetzung im österreichischen Kontext aus dem Blickwinkel der Finanzierung. Die Länder sind für die Umsetzung zuständig, haben jedoch begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten. Daher ist eine Abstimmung zwischen den staatlichen Ebenen zur Zielerreichung unerlässlich, auch deshalb, weil der Nutzen aus einer Verbesserung des Biodiversitätszustandes nicht regional begrenzt ist. Das Projekt gibt einen Überblick über bestehende Finanzierungsinstrumente der EU und des Bundes, die Projekte der Bundesländer im Bereich der Biodiversität unterstützen können. Darauf aufbauend werden Ansätze zu deren Weiterentwicklung aufgezeigt und innovative Zugänge zu einer Finanzierung der Wiederherstellung der Natur skizziert.