Offenlegung öffentlich finanzierter Studien gesetzlich verankert
Das Institut für Höhere Studien (IHS), das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO), das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw), sowie das Center for Innovation Systems & Policy des Austrian Institute of Technology (AIT) und Joanneum Research POLICIES hatten sich bereits am 28. Jänner 2022 in einem gemeinsamen "Memorandum of Understanding" zu Prinzipien wissenschaftlicher Integrität bei öffentlich finanzierten Auftragsstudien dazu verpflichtet, diese grundsätzlich zu veröffentlichen. Ausnahmen müssen bereits bei Beauftragung begründet werden. Wenn abgeschlossene Forschungs- und Analyseergebnisse aktiv an die Öffentlichkeit kommuniziert werden, sind die zugrundeliegenden Publikationen jedenfalls vollständig der Öffentlichkeit vorzulegen.
Die entsprechende gesetzliche Verankerung wurde nun im Rahmen einer Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes vorgenommen. Der neue Absatz des § 20 des B-VG besagt, dass alle Organe der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung verpflichtet sind, "Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht gemäß Abs. 3 geboten ist".
Das WIFO begrüßt diese Regelung als Bestätigung des "Memorandum of Understanding". Die Veröffentlichung von Studien ist nicht nur aus Gründen der Transparenz angezeigt. Sie bürgt auch dafür, dass Studien, die die Grundlage für politische Entscheidungen darstellen können, von allen am politischen Diskurs Beteiligten eingesehen und herangezogen werden können: Inhalt und Qualität der Studien sind damit für alle öffentlich zugänglich und selbst bewertbar.
Die Presseaussendung des IHS ist hier abrufbar.