Die Regulierung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs
Österreich versucht das Wachstum des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs einzudämmen. Das Transitabkommen mit der EU beschränkt die Zahl der Transitfahrten von in der EU und in Österreich zugelassen Lkw längstens bis Ende 2003 auf dem Niveau von 1991. Im Rahmen der bilateralen Verkehrsabkommen mit Nicht-EU-Ländern stimmt Österreich einer Aufstockung der Transportkontingente nur unter besonderen Voraussetzungen zu. Schon heute entstehen fallweise Engpässe in den Transportkapazitäten. Der EU-Binnenmarkt und die Ostöffnung lassen für die nächsten Jahre ein kräftiges Wachstum der internationalen Warenströme in Österreich erwarten. Dadurch werden die Transportkontingente (Öko-Punkte, bilaterale Genehmigungen) zunehmend knapp. Bisher wurden die Kontingente vorrangig an fuhrgewerbliche Unternehmen vergeben, die bereits in der Vergangenheit im internationalen Verkehr tätig waren. Eine Vergabe der Kontingente nach Wettbewerbskriterien würde leistungsfähigen Frächtern bessere Chancen bieten, am grenzüberschreitenden Güterverkehr teilzunehmen. Der Anreiz zur effizienten Nutzung von knappen Transportkapazitäten wurde verstärkt. Bei einer Versteigerung nach dem Einheitspreisverfahren würden Kontingentrenten abgeschöpft, mit den Einnahmen könnten Maßnahmen zur Senkung der Umweltbelastungen durch den Lkw-Verkehr finanziert werden.