Der Einfluss einer breiten Nutzung von Betriebspensionen auf die Pensionshöhe
Im österreichischen Pensionsrecht ermöglicht eine durchgängige Erwerbskarriere eine Pensionshöhe von 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens. In dieser Studie wird die Auswirkung einer allgemeinen zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge auf die Höhe der Erstpension untersucht. Eine Betriebspension steigert für die untersuchten Modellfälle – bei einer prozentuellen Beitragsleistung von 2,5% der Bruttolohn- und -gehaltssumme – die Erstpension (brutto) relativ zu jener von Personen ohne eine Betriebspension um 15% bis 19%. Bei einem Beitrag in Form eines VPI-indexierten Geldbetrags von 150 € pro Jahr sind Steigerungen der Erstpension um (brutto) 1% bis 9% zu erwarten. Tendenziell erzielen Teilzeitbeschäftigte durch eine Betriebspension relativ größere Pensionszuwächse als Vollzeitbeschäftigte. Die Einkommensverteilung der neu zuerkannten Alterspensionen wird bei einem prozentuellen Beitragsmodell für eine Betriebspension kaum verändert. Bei einem VPI-indexierten Geldbetrag kann durch eine Betriebspension eine gleichmäßigere Einkommensverteilung erzielt werden.