Policy Brief: Finanzierung der Umsetzung der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur unter dem Aspekt der Kofinanzierung durch die EU

Nach der Beschlussfassung im Parlament und der formalen Annahme der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (RenaturierungsVO) im Rat am 17. Juni 2024 geht es nun darum, die darin vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Der vorliegende Policy Brief befasst sich mit der Finanzierung der Umsetzung aus dem Blickwinkel der EU. Dabei wird auch auf jene Mitgliedsländer, in welche EU‑Mittel zur Finanzierung einschlägiger Maßnahmenprogramme fließen, Bezug genommen. Dazu ist eine umwelt- und fiskalpolitische Koordination im Mehrebenensystem erforderlich, weil der aus einer Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Ökosystemen resultierende Nutzen regional nicht begrenzt ist. Die angestrebte Sicherstellung der Erhaltung und Wiederherstellung – etwa in Form der Vernetzung von Lebensräumen – bedarf einer guten Abstimmung über mehrere Ebenen und EU-Mitgliedsländern hinweg. Bereits jetzt bestehende Finanzinstrumente der EU sind für solche Aufgaben gut geeignet, müssen aber weiterentwickelt werden, um den neuen Ambitionen durch die RenaturierungsVO Rechnung zu tragen. Konkrete Vorschläge für das LIFE-Programm und andere Programme, darunter solche der Gemeinsamen Agrarpolitik werden hier vorgestellt. Der Policy Brief gibt darüber hinaus einen Überblick zu den komplementären Finanzierungsinstrumenten von Bund und Ländern und diskutiert sich abzeichnende Ansätze zur Kofinanzierung von Renaturierungsmaßnahmen.