Zur Sorgfalt verpflichtet: entwaldungsfreie Lieferketten
Mit der Entwaldungsverordnung hat die EU einen wichtigen Schritt unternommen, um die globale Entwaldung zu verringern sowie die Nachhaltigkeit und Sorgfalt entlang von globalen Lieferketten zu stärken. Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) fordert ab Ende 2024 die Einhaltung umfangreicher Sorgfaltspflichten für Rohstoffe wie Holz, Kautschuk, Soja, Kaffee, Ölpalme, Kakao und Rindfleisch und daraus hergestellten Produkten wie Schokolade, Palmöl, Gummireifen, Leder oder Papier, um potenzielle Risiken für Entwaldung, Waldschädigung und Menschenrechtsverletzungen zu ermitteln, vorzubeugen und zu bekämpfen. Modellsimulationen der wirtschaftlichen Effekte der EUDR im Rahmen der Studie "Trade and Welfare Effects of New Trade Policy Instruments" zeigen, dass die EUDR trotz moderater Wohlfahrtsverluste einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten kann. Eine Reduktion des EU-Handels mit agrar- und forstwirtschaftlichen Produkten mit hohem Entwaldungsrisiko hat das Potenzial, die Entwaldung in Brasilien und Indonesien um etwa 8% bis 9% zu verringern. Die tatsächliche Wirkung der EUDR wird von ihrer effektiven Umsetzung in Kooperation mit wichtigen Handelspartnern, insbesondere weniger entwickelten Ländern, abhängen.