Bestpreisklauseln von Hotelbuchungsportalen im Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsrecht und Ökonomie
Hotelbuchungsportale verwenden Bestpreisklauseln, die ihnen gegenüber den Hotels weitestgehende Preis- und Verfügbarkeitsparität gewährleisten sollen. Bestpreisklauseln sind geeignet, die Preissetzungsmöglichkeiten von Hotels erheblich einzuschränken und damit die Wettbewerbsintensität sowohl zwischen den Buchungsplattformen als auch zwischen Hotels untereinander zu vermindern. Der österreichische Gesetzgeber bereitet aktuell ein generelles Verbot von Bestpreisklauseln vor, indem er diese als aggressive Geschäftspraktiken ex lege für nichtig erklären will.
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