Das Pensionsantritts- und Erwerbsaustrittsgeschehen im Gefolge der Pensionsreformen 2000 und 2003
Um eine nachhaltige Finanzierung der Pensionen sicherzustellen, strebten die Pensionsreformen 2000 und 2003 eine Trendumkehr von der vorzeitigen Pensionierung hin zu einer späteren Inanspruchnahme der Alterspension an, indem ein Anreiz zum längeren Verbleib in Beschäftigung gesetzt wurde. Tatsächlich erhöhte sich seither das Antrittsalter der unselbständig Beschäftigten, allerdings erfolgt zugleich der Austritt aus der letzten Standardbeschäftigung wesentlich früher. Vor allem aufgrund der Ausnahmeregelungen für den vorzeitigen Pensionsantritt ergab sich bisher keine nennenswerte Stabilisierung des Pensionsbudgets. Um die Arbeitsmarktbeteiligung der Älteren zu erhöhen, sollten neben dem Verzicht auf diese konterkarierenden Sonderregelungen flankierende Maßnahmen gesetzt werden. Diese könnten auf Arbeitsangebotsseite die speziellen Leistungen der Arbeitslosenversicherung für Ältere betreffen, die einen eher passivierenden als aktivierenden Charakter haben, und auf der Nachfrageseite die allgemeine Wachstums- und Beschäftigungspolitik. Um gleichzeitig einer nachteiligen Entwicklung der Arbeitsproduktivität älterer Beschäftigter entgegen zu wirken, sollten Maßnahmen gesetzt werden, die zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit über den Lebenszyklus beitragen und lebenslanges Lernen ermöglichen.