Analyse alternativer Finanzierungsformen der sozialen Sicherungssysteme
Diese Arbeit untersucht drei Reformansätze: eine Ausweitung der Beitragsbasis in der Beitragsfinanzierung, die Umwandlung der Arbeitgeberbeiträge in eine Wertschöpfungsabgabe und eine stärkere Steuerfinanzierung. Durch eine Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage und eine Verbreiterung der Beitragsgrundlagen auf andere Einkunftsarten ergäbe sich ein erheblicher Spielraum zur Senkung der Beitragssätze auf Erwerbseinkommen und damit der Lohnnebenkosten. Wäre im Jahr 2000 eine Wertschöpfungsabgabe (mit aufkommensneutralem Beitragssatz) anstelle der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und der Steuern auf die Lohnsumme eingeführt worden, dann wären der öffentlichen Hand 2005 um etwa 900 Mio. € mehr an Finanzmitteln zur Verfügung gestanden als im gegenwärtigen lohnbezogenen System. Vor dem Hintergrund der internationalen Erfahrungen wäre eine Ausweitung des Anteils der Steuern an der Finanzierung des Sozialsystems zu erwägen. Vor allem versicherungsfremde Leistungen (beitragsfreie Mitversicherung usw.) könnten durch Steuern statt durch lohnbezogene Abgaben finanziert werden.