Theoretische Eckpunkte einer grundlegenden Reform des aktiven Finanzausgleichs
Der neue Finanzausgleich, der Anfang 2008 in Österreich in Kraft tritt, soll sechs Jahre gelten und schreibt im Wesentlichen das bestehende System fort, verbunden mit einigen Neuerungen innerhalb der bisherigen Strukturen. Allerdings soll nach Ablauf einer ersten Dreijahresphase eine Expertenkommission Vorschläge für eine grundlegende Reform der föderalen Finanzbeziehungen erarbeiten. Eine solche Reform könnte aus Sicht der ökonomischen Finanzausgleichstheorie folgende Elemente umfassen: eine Kompetenzentflechtung durch eine Bundesstaatsreform, die Stärkung der subzentralen Einnahmenautonomie sowie eine Reform des abgestuften Bevölkerungsschlüssels und des Transfersystems.