Wirtschaftsnahe Entwicklungszusammenarbeit. Entwicklungspolitische Systeme im Vergleich – Schlussfolgerungen für Österreich
Der Begriff der "wirtschaftsnahen" Entwicklungszusammenarbeit bezeichnet im engeren Sinn das Ausmaß, in dem Entwicklungshilfemittel direkt oder indirekt, also über Folgeaufträge, ins Geberland zurückfließen. Im weiteren Sinn ist Entwicklungszusammenarbeit im Eigeninteresse der Geberländer, weil sich Entwicklungsprobleme (wie Umweltkatastrophen, Kriege, Flüchtlingsströme) nicht nur dort auswirken, wo sie entstehen, sondern auch in den Geberländern. Insofern ist Entwicklungshilfe umso "wirtschaftsnäher", je stärker sie dem Primärziel genügt, nämlich der nachhaltigen Verbesserung der Lebensgrundlagen in den Partnerländern. Die Studie befasst sich mit den Möglichkeiten einer wirtschaftsnahen Entwicklungszusammenarbeit im engeren Sinn im Rahmen eines Zusammenwirkens öffentlicher Institutionen und privater Unternehmenstätigkeit zugunsten des Primärzieles. Vorgestellt werden, mit besonderem Augenmerk auf ihre Wirtschaftsnähe, die entwicklungspolitischen Systeme von Deutschland, Großbritannien und Dänemark, um neue Impulse für die Entwicklungszusammenarbeit in Österreich aufzuzeigen.