Überlegungen zu den Verteilungswirkungen der österreichischen Budgetpolitik
Die gegenwärtige Bundesregierung sah sich unmittelbar nach ihrem Amtsantritt genötigt, die durch die Steuerreform 2000 und das "Familienpaket" eingetretene Vergrößerung der Finanzierungslücke des Staatshaushaltes zu korrigieren. Damit kam sie nicht nur den Verpflichtungen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU nach, sondern sie reagierte auch auf die gute Wirtschaftslage, die umgehende Maßnahmen geraten erscheinen ließ. Sie musste damit die gerade erst realisierte Entlastung der Bevölkerung sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite des Budgets weitgehend zurücknehmen. Innerhalb weniger Monate wurde die Zielgröße für das Budgetdefizit im Jahr 2002 von –1,3% des BIP auf Null herabgesetzt. Eine so forcierte Konsolidierung konnte auch die Verteilungsstruktur nicht unverändert lassen. Unter den zahlreichen Einzelmaßnahmen sind die Maßnahmen im Bereich der Einkommen- und Verbrauchsteuern sowie der Pensionen am ehesten auf soziale Gruppen und Einkommenstufen zurechenbar. Dabei zeigt sich, dass die Zurücknahme der Anfang 2000 eingetretenen Entlastungen vor allem im Bereich der mittleren und unteren, jedoch nicht der untersten Stufen der Einkommenshierarchie relativ am stärksten ist. Das bezieht sich ganz besonders auf überdurchschnittlich hohe Pensionen, die allein durch die Lohnsteueränderungen 2001 stärker belastet werden, als sie 2000 entlastet wurden. Bezüglich der Zurechenbarkeit von Maßnahmen, die die Unternehmenserträge berühren, treten komplizierte Fragen der Inzidenzwirkung auf. Außerdem sind in vielen Fällen Zweitrundeneffekte durch Überwälzung zu berücksichtigen. Die Konsolidierungsmaßnahmen der Bundesregierung im Jahr 2000 zeigen Ansätze zu einer verteilungspolitischen Neuorientierung. Ein endgültiges Konzept ist jedoch bislang weder in der Frage grundlegender Steuer- oder Pensionsreformen noch der Familienpolitik und der Behandlung von berufstätigen oder im Haushalt tätigen Frauen noch in Bezug auf den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern zu erkennen.