Beitrag der Finanzmarktinterventionen des Bundes zur Stabilisierung des österreichischen Finanzmarktes
Laut § 1 Abs. 1 Finanzmarktstabilitätsgesetz ist der Bundesminister für Finanzen berechtigt, zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs, zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes sowie zum Zweck des Schutzes der österreichischen Volkswirtschaft Maßnahmen zur Rekapitalisierung von Rechtsträgern (Kreditinstituten und Versicherungen) zu ergreifen. Das WIFO untersucht für die einzelnen Interventionsschritte des Bundes über seine treuhändisch beauftragte Finanzmarktbeteiligungsgesellschaft – die 2008 gegründet und 2016 wieder aufgelöst wurde – und die HETA den Beitrag zur Stabilisierung des österreichischen Finanzmarktes und damit der Wirtschaftsentwicklung in Österreich.