Stabilitätskonforme Berücksichtigung nachhaltiger öffentlicher Investitionen
Der Rechtsrahmen zur fiskalpolitischen Steuerung in der EU sieht zahlreiche Restriktionen für die Budgetgestaltung der Mitgliedsländer vor. Dabei werden auf der Ausgabenseite nach ESVG staatliche Investitionen grundsätzlich wie laufende Staatsausgaben behandelt. Im Gegensatz dazu sieht die Ergebnisrechnung als zentrales Steuerungselement im neuen österreichischen Haushaltsrecht (VRV neu) vor, den tatsächlichen Werteverzehr zu ermitteln. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der Studie untersucht, ob die Restriktionen des EU- und des österreichischen finanzpolitischen Regelwerkes sinnvolle und nachhaltige öffentliche Investitionen verhindern, insbesondere weil die ESVG-basierten Regeln eine Berücksichtigung des tatsächlichen Werteverzehrs langlebiger öffentlicher Investitionsgüter bei der Berechnung von "stabilitätskonformen Budgetgrößen" nicht vorsehen.