Die Auswirkung einer längeren Erwerbskarriere auf das Pensionseinkommen und die Bundesmittel für die gesetzliche Pensionsversicherung
Im österreichischen Pensionsrecht gibt das Regelpensionsalter von 65 Jahren einen Normwert für den Pensionsantritt vor, bei dem eine Pensionshöhe von 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens erreicht wird. Gleichzeitig bietet die Korridorpension die Möglichkeit zur individuellen Wahl des Pensionsantrittszeitpunktes zwischen dem 62. und dem 68. Lebensjahr. Dabei wurden Anreize für den späteren Pensionsantritt in Form von Abschlägen für den früheren und Zuschlägen für den späteren Übertritt in den Ruhestand eingeführt. Zusätzlich steigern reduzierte Sozialversicherungsbeiträge in diesem Zeitfenster das Nettoeinkommen älterer Erwerbstätiger. Diese Studie präsentiert die Auswirkung unterschiedlicher Pensionsantrittszeitpunkte innerhalb der Korridorpension auf die Höhe der individuellen Erstpension und das Lebenseinkommen für einige Modellkarrieren, beide Geschlechter und sieben Berufsgruppen. Weiters werden die Auswirkungen des späteren Pensionsantritts auf den öffentlichen Haushalt berechnet.