Nachhaltigkeitsbericht der österreichischen Landwirtschaft – eine Pilotstudie
In der Pilotstudie zum Nachhaltigkeitsbericht der österreichischen Landwirtschaft wird ein Konzept entwickelt, um auf Basis administrativer Daten einzelner Betriebe Indikatoren zur Nachhaltigkeit des Agrarsektors zu ermitteln. Diese sollen die sozialen, ökonomischen und ökologischen Dimensionen abbilden und den Grünen Bericht zur Lage der Landwirtschaft ergänzen. Ein erstes Ziel besteht darin, Pauschalwerte für die wichtigsten Agrargüter in Österreich festzulegen, also Standard-Treibhausgasemissionen je Produkt. Dazu werden bereits vorliegende Studienergebnisse (z. B. Emissionsfaktoren von Ackerkulturen) als Grundlage zur weiteren Bearbeitung herangezogen, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Ein weiteres Ziel ist es, für jeden landwirtschaftlichen Betrieb Österreichs ausgehend vom Jahr 2020 drei Indikatoren zu berechnen und eine Methode zur Aktualisierung zu entwickeln. Dabei handelt es sich um die Bruttowertschöpfung, die Arbeitsplatzsituation und die Treibhausgasemissionen. Hinsichtlich der Klimabilanz der Betriebe wird ein vereinfachtes Rechenschema entwickelt, indem den Aktivitäten einheitliche Emissionsfaktoren zugewiesen werden. Dabei soll die Auswertung auf Betriebsebene mit den Ergebnissen der österreichischen Treibhausgasinventur übereinstimmen. Für freiwillig buchführende Betriebe sollen genauere Berechnungen durchgeführt werden, da für diese Betriebe mehr Daten verfügbar sind. Die dazu herangezogenen Indikatoren sind Brutto- und Nettowertschöpfung, Arbeitsplatzsituation und Treibhausgasemissionen. Aufgrund genauerer Daten (z. B. Leistungsdaten der Nutztiere, Zukauf von Düngemitteln) kann die betriebliche Situation genauer erfasst werden. Schließlich soll ein Konzept zur Mehrfachnutzung administrativer Daten der österreichischen Landwirtschaft entworfen werden, um eine breitere Palette von Nachhaltigkeitsindikatoren für einzelne Betriebe leichter verfügbar zu machen. Darüber hinaus sollen diese Daten auch auf regionaler Ebene auswertbar sein. Somit sollen sie auch für andere Zwecke, wie die Anforderungen der Richtlinie für erneuerbare Energien (RED) im Hinblick auf landwirtschaftliche Rohstoffe, nutzbar werden. Die Ebene der regionalen Auswertung ist dabei zumindest NUTS 2.