Effektabschätzung möglicher Reformen des Arbeitslosenversicherungsrechtes
Die Bundesregierung diskutierte eine Reform des Arbeitslosenversicherungsrechtes. Zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse über Reformoptionen sowie für die Dokumentation im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses wurden nach Vorgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft zahlreiche Szenarien einer Neuregelung der Leistungsansprüche der Arbeitslosenversicherung (AlV) simuliert, die jedoch noch kein finales Reformkonzept darstellten. Die Hauptvarianten sehen eine degressive Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes (70% für die ersten 10 bzw. 12 Wochen) in Kombination mit einer Karenzfrist (7 bzw. 10 Tage), dem Entfall des Ergänzungsbetrags und einer Erhöhung des Familienzuschlags (Verdoppelung bzw. Verdreifachung) vor. Eine Variante sieht eine Reduktion der Notstandshilfe auf eine Nettoersatzrate von 50% vor. Ohne Verhaltensreaktionen ergibt sich eine Ausgabenveränderung für AlV-Leistungen von –2,1% bis +0,6%. Eine mögliche Karenzfrist ohne Leistungsbezug zu Beginn der Arbeitslosigkeit, senkt den Jahresdurchschnittsbestand um 1,9% bis 2,7%. Der in den Hauptvarianten diskutierte Wegfall des Ergänzungsbetrags senkt die durchschnittliche Leistungshöhe deutlich und kann für viele Beziehende selbst durch die Erhöhung des Familienzuschlags nicht ausgeglichen werden. Die Hauptvarianten wirken sich auf die Leistungshöhen der Frauen deutlich nachteiliger aus als auf jene der Männer. Alleinerziehende verzeichnen selbst im Szenario mit Verdreifachung des Familienzuschlags überdurchschnittlich häufig besonders hohe Tagsatzeinbußen. Auch Personen mit Pflichtschulausbildung, gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen oder Behinderung erhalten überdurchschnittlich oft eine geringere Leistungshöhe als im aktuellen System.