Monitoring der Arbeitsmarktauswirkungen der Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedsländern im Regime der Freizügigkeit – Begleitende Beratung und Analyse

Mit dem 1. Mai 2011 erhielten die Staatsangehörigen der 10 EU-Mitgliedsländer, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind, uneingeschränkten Zugang auf den österreichischen Arbeitsmarkt. Für Österreich war dies eine große Änderung im Zuwanderungsregime, da dadurch die Arbeitsaufnahme einer Zuwanderungsgruppe, die rund 15% der Gesamtzuwanderung nach Österreich ausmachte, liberalisiert wurde. Wie die vorliegende Analyse zeigt, stieg die Zahl der Arbeitskräfte aus den 8 neuen EU-Ländern in den ersten acht Monaten seit der Gewährung der Freizügigkeit um 24.438; davon waren rund 21.736 unselbständig beschäftigt. Brutto wanderten dabei zwischen Mai und Dezember rund 58.000 Personen zu, von diesen waren allerdings im Dezember schon rund 28.000 nicht mehr auf dem österreichischen Arbeitsmarkt aktiv. Rund eine Drittel der Zuwanderer waren Pendler und Pendlerinnen. Die Zuwanderung war auch regional und sektoral stark konzentriert: Gemessen an der Arbeitsmarktgröße verzeichneten das Burgenland sowie das Gaststätten- und Beherbergungswesen, aber auch die Bauwirtschaft und der primäre Sektor deutlich höhere Zuwanderungsraten als im österreichischen Durchschnitt. Eine noch stärkere Konzentration zeigt sich in einer bundeslandspezifischen sektoralen Betrachtung.