Aufgabenorientierter Finanzausgleich
Ein aufgabenorientierter Finanzausgleich sollte zwei Ziele verfolgen: eine bessere Übereinstimmung von Aufgabenerfüllung und -finanzierung und eine Ausweitung der Transparenz und des Spielraums für die Gemeinden. Die Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden erfolgt derzeit überwiegend anhand der Volkszahl und insbesondere des abgestuften Bevölkerungsschlüssels; erhebliche Probleme ergeben sich daraus, dass die Grundannahme des abgestuften Bevölkerungsschlüssels – eine Zunahme der Pro-Kopf-Ausgaben mit steigender Bevölkerungszahl – empirisch nicht (mehr) zu belegen ist. Kleinere und mittlere Gemeinden sind gegenwärtig deutlich benachteiligt, ihre Einnahmenentwicklung kann mit den Ausgaben und den Anforderungen an die Gemeinden nicht mehr Schritt halten. Daher erscheint es sinnvoll, zusätzliche Indikatoren für die künftige Aufteilung der Gemeindeertragsanteile heranzuziehen und sich mehr an den Aufgaben zu orientieren. Solche Indikatoren könnten die Altersstruktur der Bevölkerung und die Zahl der Arbeitsplätze sein, aber auch etwa die Nächtigungszahlen, vor allem aber die Siedlungsfläche oder die Straßenlänge. Die Erstellung öffentlicher Leistungen erfordert häufig Mindestkapazitäten, die letztlich auch die Qualität bestimmen. Um diese Fixausgabendegression nutzbar zu machen, wäre eine weitere Kooperation zwischen den Gemeinden sehr wichtig.