Der Rechtsrahmen zur fiskalpolitischen Steuerung in der EU sieht erhebliche Restriktionen für die Mitgliedsländer vor. Aufgrund
von Beschränkungen der Kreditaufnahme durch restriktive Budgetregeln können öffentliche Investitionsvorhaben unterdimensioniert
oder aufgeschoben werden, u. a. weil nach den Verbuchungsregeln der VGR Investitionsausgaben nicht periodengerecht dargestellt
werden. Allerdings versuchen die Mitgliedsländer, die Restriktionen durch außerbudgetäre Finanzierung und Bereitstellung zu
umgehen. Durch eine "Goldene Regel", wonach die staatliche Kreditaufnahme nur zur Finanzierung der Nettoinvestitionen zulässig
ist, könnten Investitionsanreize gesetzt und Entscheidungsneutralität bezüglich der Bereitstellungsmodelle erreicht werden.
Dabei ist dieses Modell nicht auf alle Investitionsgüter anwendbar. Die Ergebnisrechnung als zentrales Steuerungselement im
neuen österreichischen Haushaltsrecht wäre mit dieser Regelrevision kompatibel.
Forschungsbereich:Makroökonomie und öffentliche Finanzen – Regionalökonomie und räumliche Analyse
Sprache:Deutsch
Stability-oriented Accounting of Sustainable Public Investment
The fiscal framework in the European Union stipulates substantial restrictions for the member countries. Attributable to restrictive
fiscal rules to constrain deficits, government investment projects may be too small or postponed, especially as accounting
standards of the SNA do not allow investment spending to be booked accrual. Yet, member countries frequently try to circumvent
these restrictions through creative accounting and off-budget entities. A "Golden Rule" that limits government deficits to
net investment expenditure would both encourage investment and warrant public decision making neutrality regarding the mode
of provision of investment goods. However, such a model is not applicable to all types of public investment. Accounting rules
of the new budget law in Austria would be compatible with an accordingly revised fiscal rule.
Studie von: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
Auftraggeber: Verbindungsstelle der Österreichischen Bundesländer
Abgeschlossen: 2017
Der Rechtsrahmen zur fiskalpolitischen Steuerung in der EU sieht zahlreiche Restriktionen für die Budgetgestaltung der Mitgliedsländer
vor. Dabei werden auf der Ausgabenseite nach ESVG staatliche Investitionen grundsätzlich wie laufende Staatsausgaben behandelt.
Im Gegensatz dazu sieht die Ergebnisrechnung als zentrales Steuerungselement im neuen österreichischen Haushaltsrecht (VRV
neu) vor, den tatsächlichen Werteverzehr zu ermitteln. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der Studie untersucht, ob die
Restriktionen des EU- und des österreichischen finanzpolitischen Regelwerkes sinnvolle und nachhaltige öffentliche Investitionen
verhindern, insbesondere weil die ESVG-basierten Regeln eine Berücksichtigung des tatsächlichen Werteverzehrs langlebiger
öffentlicher Investitionsgüter bei der Berechnung von "stabilitätskonformen Budgetgrößen" nicht vorsehen.