Einfluss von Erwerbsunterbrechungen durch Kindererziehungszeiten, Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, Schulbildung oder geschlechtsspezifischen Berufsentscheidungen auf die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern in Österreich. Zwischenbericht (The Effect of Job Suspensions on the Gender Wage Gap in Austria. A Progress Report)
Projektberichte (abgeschlossen), Dezember 2009
Mit finanzieller Unterstützung von: Gefördert vom Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank
Studie von: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
Um die Effekte der Erwerbskarrieren auf den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern untersuchen zu können, wird ein neuer Datensatz erstellt. Dazu werden Daten der österreichischen Mikrozensen (angereichert mit Informationen zu Löhnen) der Jahre 2002 und 2007 mit Daten des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Erwerbslaufbahn verknüpft. Die Verknüpfung erfolgt anonymisiert auf individueller Ebene. Mit Hilfe dieser Daten werden dann zumindest vier Forschungsfragen untersucht.
Keywords:
Forschungsbereich:Arbeitsmarktökonomie, Einkommen und soziale Sicherheit
Sprache:Deutsch

The Effect of Job Suspensions on the Gender Wage Gap in Austria. A Progress Report

Verwandte Einträge

Erwerbsunterbrechungen, Teilzeitarbeit und ihre Bedeutung für das Frauen-Lebenseinkommen (Breaks in Employment, Part-time Work and their Importance for Women's Life-time Income)
Studien, Oktober 2017, 48 Seiten
Auftraggeber: Arbeitsmarktservice Österreich
Studie von: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
 
Das Lebenseinkommen wird von der Einkommenshöhe und der Zahl der Erwerbsjahre bestimmt. Erwerbsunterbrechungen, wie sie Frauen häufig aufweisen, haben so wie eine Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeiterwerbstätigkeit) langfristige Einkommensfolgen, die in der vorliegenden Arbeit quantifiziert werden. Eine Erwerbslücke von einem Jahr senkt die monatliche Pension um rund 2,8%. Ist die Erwerbslücke durch die Kindererziehungszeit gedeckt, dann wird die Monatspension halb so stark verringert. Eine Teilzeiterwerbstätigkeit im Ausmaß von 30 Wochenstunden für die Dauer von 15 Jahren ermöglicht eine Monatspension, die um zumindest 10% höher ist als bei einer Teilzeiterwerbstätigkeit von 20 Wochenstunden.
Projektleitung: Christine Mayrhuber
Auswirkungen von Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitarbeit auf das Lebenseinkommen von Frauen (Effects of Career Breaks and Part-time Work on the Income of Women)
Abgeschlossene Forschungsprojekte
Auftraggeber: Arbeitsmarktservice Österreich
Studie von: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
Abgeschlossen: 2017
Die Höhe des Lebenseinkommens – als Summe aus Erwerbs- und Pensionseinkommen – wird in der erwerbszentrierten österreichischen Alterssicherung von der Erwerbseinkommenshöhe sowie der Zahl der Erwerbsjahre bestimmt. In Abhängigkeit von den insgesamt erworbenen Versicherungsjahren und dem Einkommensprofil verringert eine Erwerbsunterbrechung von einem Jahr den durchschnittlichen monatlichen Pensionsbezug der Frauen um knapp 3%. Bei einer zweijährigen Teilzeiterwerbstätigkeit im Ausmaß von 20 Wochenstunden sinkt er um 1,7% bis 2,1%. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten innerhalb der ersten vier Jahre nach der Geburt eines Kindes verringert die pensionsdämpfenden Effekte von Erwerbsunterbrechungen um die Hälfte.
Erwerbsunterbrechungen, Teilzeitarbeit und ihre Bedeutung für das Frauen-Lebenseinkommen (Breaks in Employment, Part-time Work and their Importance for Women's Life-time Income)
Projektberichte (abgeschlossen), November 2010
Auftraggeber: Arbeitsmarktservice Österreich
Studie von: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
Das Lebenseinkommen von Frauen wird von der Einkommenshöhe und der Zahl der Erwerbsjahre bestimmt. Betreuungsbedingte Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit sind nicht nur kurzfristig mit Einkommensausfällen, sondern auch langfristig mit einem geringeren Lebenseinkommen verbunden. So verringert eine kinderbetreuungsbedingte Erwerbsunterbrechung von nur einem Jahr – in Abhängigkeit von der Zahl der Versicherungsjahre und den Teilversicherungszeiten in der Pensionsversicherung – das Lebenseinkommen (Erwerbs- und Pensionseinkommen) um 2,5% bis 4,8% bzw. 22.000 € bis 34.000 € (brutto).