Österreich die Auswirkungen der GKKB auf die österreichischen Körperschaftsteuereinnahmen. Dabei werden die Harmonisierung
der Bemessungsgrundlage sowie die Konsolidierung und Formelzerlegung getrennt voneinander analysiert. Zusätzlich gingen die
WIFO-Steuerexperten Simon Loretz und Margit Schratzenstaller der Frage nach, wie sich die GKKB auf den Steuerwettbewerb in
der EU auswirkt.
Die zu erwartenden budgetären Effekte einer Harmonisierung der Gewinnermittlungsvorschriften (GKB) für Österreich sind gering.
Der EU-Richtlinienvorschlag enthält sowohl Regelungen, welche die steuerliche Bemessungsgrundlage verbreitern und damit zu
höheren Steuereinnahmen führen würden (z. B. durch die Einführung einer Zinsschranke), als auch solche, die die Bemessungsgrundlage
verringern (z. B. durch eine flexiblere Abzinsung von Rückstellungen). Zusätzlich gibt es Regelungen, die den derzeitigen
österreichischen sehr ähnlich sind (z. B. die Abschreibung von Anlagegütern). Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich
das Körperschaftsteueraufkommen durch die Harmonisierung nur geringfügig ändern wird.
Die Konsolidierung der Gewinne (GKKB) im zweiten Schritt hätte leichte steuerliche Verluste zur Folge. Das liegt daran, dass
Österreich von Gewinnverschiebungen innerhalb der EU bislang tendenziell eher profitiert hat (im Gegensatz zu den Gewinnverschiebungen
mit der übrigen Welt). Relevant sind auch die Aufteilungsfaktoren. Während eine Aufteilung nach Anzahl der Beschäftigten vor
allem osteuropäische Länder bevorzugt, profitiert Österreich vom Aufteilungsfaktor Lohnsumme (der auch die Sozialversicherungsbeiträge
enthalten soll).
Abbildung: Auswirkung von Konsolidierung und Formelzerlegung
Q: WIFO.
Die steuerlichen Änderungen haben Auswirkungen auf die Unternehmen und ihre Entscheidungen. Einerseits verlieren die Unternehmen
gewisse Gestaltungsmöglichkeiten bei der Steuerplanung, andererseits profitieren sie von einer massiven Verwaltungsvereinfachung
durch die Harmonisierung der Gewinnermittlungsvorschriften. Derzeit müssen multinationale Unternehmen bis zu 28 verschiedene
Steuergesetze kennen und befolgen. Nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission sollen künftig konzernweit einheitliche
Regeln gelten. Für den Vollzug soll nur mehr eine Finanzbehörde zuständig sein (One-Stop-Shop).
Der Steuerwettbewerb in der EU wird durch die Einführung der GKKB nicht beendet, sondern nur verändert. Im neuen System können
Unternehmensgewinne nicht mehr beliebig verschoben werden, sondern sind (gemäß Formelaufteilung) am Ort der Wertschöpfung
zu versteuern. Das erschwert Gestaltungen erheblich. Anstelle der Gewinne müssen Aktivitäten wie Fabriken, Vertriebsgesellschaften,
Lieferketten, usw. verschoben werden, um niedrigere Unternehmenssteuersätze nutzen zu können. Das steigert die Kosten der
Verschiebung und verschlechtert dadurch das Kosten-Nutzen-Verhältnis für Gestaltungen. Der Steuerwettbewerb würde dadurch
automatisch weniger attraktiv werden.
Gleichzeitig macht die GKKB den Steuerwettbewerb auch transparenter und könnte ihn damit intensivieren. Wegen der unterschiedlichen
Gewinnermittlungsvorschriften war es für die Wirtschaft bislang praktisch unmöglich, die effektive Steuerlast an einzelnen
Standorten exakt zu ermitteln und zu vergleichen. Das wird künftig kein Problem mehr sein. Bei gleicher Bemessungsgrundlage
werden Länder mit niedrigerem Steuersatz künftig noch attraktiver als bisher, der Druck auf Länder mit hohen Steuersätzen
damit weiter steigen.
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