Im österreichischen Pensionsrecht gibt das Regelpensionsalter von 65 Jahren einen Normwert für den Pensionsantritt vor, bei dem eine Pensionshöhe von 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens erreicht wird. Gleichzeitig bietet die Korridorpension die Möglichkeit zur individuellen Wahl des Pensionsantrittszeitpunktes zwischen dem 62. und dem 68. Lebensjahr.
Dabei wurden Anreize für den späteren Pensionsantritt in Form von Abschlägen für den früheren und Zuschlägen für den späteren
Übertritt in den Ruhestand eingeführt. Zusätzlich steigern reduzierte Sozialversicherungsbeiträge in diesem Zeitfenster das
Nettoeinkommen älterer Erwerbstätiger.