Hotelbuchungsportale verwenden Bestpreisklauseln, die ihnen gegenüber den Hotels weitestgehende Preis- und Verfügbarkeitsparität
gewährleisten sollen. Bestpreisklauseln sind geeignet, die Preissetzungsmöglichkeiten von Hotels erheblich einzuschränken
und damit die Wettbewerbsintensität sowohl zwischen den Buchungsplattformen als auch zwischen Hotels untereinander zu vermindern.
Der österreichische Gesetzgeber bereitet aktuell ein generelles Verbot von Bestpreisklauseln vor, indem er diese als aggressive
Geschäftspraktiken ex lege für nichtig erklären will.