Auswirkungen der Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer bis 2030
Studien, August 2004, 25 Seiten
Auftraggeber: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Studie von: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
 
Gemäß einer Simulation mit dem WIFO-Pensionsmodell senkt die Angleichung des regulären Pensionsantrittsalters von 2019 bis 2030 die Pensionsquote um 64 Pensionen je 1.000 Versicherungsverhältnisse und die Deckungslücke der Pensionsversicherung der Unselbständigen um 0,8% des BIP. Setzt der Angleichungsprozess um ein Jahrzehnt früher ein (2009 bis 2020), so verringert sich bereits bis 2020 die Pensionsquote um 57 je 1.000 und die Deckungslücke um 0,6% des BIP.
Keywords:Auswirkungen der Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer bis 2030
Forschungsbereich:Arbeitsmarktökonomie, Einkommen und soziale Sicherheit
Sprache:Deutsch

Verwandte Einträge

Studien, Februar 2016, 35 Seiten
Studie von: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Online seit: 28.04.2016 9:00
 
Wenn das Antrittsalter für normale Alterspensionen für Frauen schrittweise nicht erst bis 2024, sondern schon bis 2019 auf 65 Jahre angehoben wird, wächst das Arbeitskräfteangebot in der Altersgruppe der 60- bis 64-jährigen Frauen, und das tatsächliche Pensionsantrittsalter steigt. Die Pensionsausgaben sinken in der Übergangsphase um 0,12% des BIP p.a. Aufgrund der längeren Erwerbstätigkeit erhöhen sich danach die Neupensionen und damit die Pensionsaufwendungen (+0,03% des BIP). Im Übergangszeitraum steigen auch die Aufwendungen der Arbeitslosenversicherung. Dieser Effekt kompensiert die Senkung der Pensionskosten teilweise.
Projektleitung: Christine Mayrhuber
Kurzstudie zum Thema "Erhöhung des Frauenpensionsalters" (Reform of the statutory retrirement age for woman in Austria)
Abgeschlossene Forschungsprojekte
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Studie von: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
Abgeschlossen: 2016
Wenn das Antrittsalter für normale Alterspensionen für Frauen schrittweise nicht erst bis 2024, sondern schon bis 2019 auf 65 Jahre angehoben wird, wächst das Arbeitskräfteangebot in der Altersgruppe der 60- bis 64-jährigen Frauen, und das tatsächliche Pensionsantrittsalter steigt. Die Pensionsausgaben sinken in der Übergangsphase um 0,12% des BIP p.a. Aufgrund der längeren Erwerbstätigkeit erhöhen sich danach die Neupensionen und damit die Pensionsaufwendungen (+0,03% des BIP). Im Übergangszeitraum steigen auch die Aufwendungen der Arbeitslosenversicherung. Dieser Effekt kompensiert die Senkung der Pensionskosten teilweise.
 
Bis zum Jahr 2033 muss das Pensionsantrittsalter der Frauen an jenes der Männer angeglichen werden. In der Folge wird sich der Anstieg der Pensionsquote bis zum Jahr 2030 verlangsamen. Die Beitragseinnahmen der Pensionsversicherungsträger (ASVG) erhöhen sich um 0,4% des BIP. Wird der Angleichungsprozess um zehn Jahre vorgezogen, dann setzen die berechneten Wirkungen entsprechend früher ein.