Gemäß einer Simulation mit dem WIFO-Pensionsmodell senkt die Angleichung des regulären Pensionsantrittsalters von 2019 bis
2030 die Pensionsquote um 64 Pensionen je 1.000 Versicherungsverhältnisse und die Deckungslücke der Pensionsversicherung der
Unselbständigen um 0,8% des BIP. Setzt der Angleichungsprozess um ein Jahrzehnt früher ein (2009 bis 2020), so verringert
sich bereits bis 2020 die Pensionsquote um 57 je 1.000 und die Deckungslücke um 0,6% des BIP.
Keywords:Auswirkungen der Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer bis 2030
Forschungsbereich:Arbeitsmarktökonomie, Einkommen und soziale Sicherheit
Studie von: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Online seit: 28.04.2016 9:00
Wenn das Antrittsalter für normale Alterspensionen für Frauen schrittweise nicht erst bis 2024, sondern schon bis 2019 auf
65 Jahre angehoben wird, wächst das Arbeitskräfteangebot in der Altersgruppe der 60- bis 64-jährigen Frauen, und das tatsächliche
Pensionsantrittsalter steigt. Die Pensionsausgaben sinken in der Übergangsphase um 0,12% des BIP p.a. Aufgrund der längeren
Erwerbstätigkeit erhöhen sich danach die Neupensionen und damit die Pensionsaufwendungen (+0,03% des BIP). Im Übergangszeitraum
steigen auch die Aufwendungen der Arbeitslosenversicherung. Dieser Effekt kompensiert die Senkung der Pensionskosten teilweise.
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Studie von: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
Abgeschlossen: 2016
Wenn das Antrittsalter für normale Alterspensionen für Frauen schrittweise nicht erst bis 2024, sondern schon bis 2019 auf
65 Jahre angehoben wird, wächst das Arbeitskräfteangebot in der Altersgruppe der 60- bis 64-jährigen Frauen, und das tatsächliche
Pensionsantrittsalter steigt. Die Pensionsausgaben sinken in der Übergangsphase um 0,12% des BIP p.a. Aufgrund der längeren
Erwerbstätigkeit erhöhen sich danach die Neupensionen und damit die Pensionsaufwendungen (+0,03% des BIP). Im Übergangszeitraum
steigen auch die Aufwendungen der Arbeitslosenversicherung. Dieser Effekt kompensiert die Senkung der Pensionskosten teilweise.
Bis zum Jahr 2033 muss das Pensionsantrittsalter der Frauen an jenes der Männer angeglichen werden. In der Folge wird sich
der Anstieg der Pensionsquote bis zum Jahr 2030 verlangsamen. Die Beitragseinnahmen der Pensionsversicherungsträger (ASVG)
erhöhen sich um 0,4% des BIP. Wird der Angleichungsprozess um zehn Jahre vorgezogen, dann setzen die berechneten Wirkungen
entsprechend früher ein.