Lebensversicherungen bieten für versicherte Personen als einziges Finanzprodukt gleichzeitig die Möglichkeit zur individuell
gestalteten Altersvorsorge und den Schutz gegen biometrische und Kapitalertragsrisken. Sie lindern die negativen Folgen biometrischer
Risken auf das Erwerbseinkommen der Versicherten. Dazu zählen die Absicherung gegen das Langlebigkeits-, das Sterblichkeits-
bzw. Hinterbliebenenrisiko und gegen das Invaliditäts- bzw. das Langzeitpflegebedarfsrisiko. Diese Risken werden in Österreich
auch im öffentlichen Sozialschutz umfangreich abgesichert, sodass die Produkte der privaten Lebensversicherung ständig in
einer Interaktionsbeziehung zu Teilen des öffentlichen Sozialsystems stehen und Änderungen der Sozialgesetzgebung auch Nebenwirkungen
auf die Lebensversicherung haben.
In den vergangenen Jahrzehnten fanden einige schwerwiegende Eingriffe ins Leistungsrecht der relevanten öffentlichen Sozialschutzsysteme
statt, die tendenziell die Aussichten für den Absatz von Lebensversicherungen verbesserten. Gleichzeitig wurde mit der prämienbegünstigten
Zukunftsvorsorge ein Altersvorsorgeprodukt mit vergleichsweise hoher Förderkomponente geschaffen. Im Jahr 2015 nutzten 46
Prozent der 3,8 Millionen österreichischen Privathaushalte eine Lebensversicherung.
Schon jetzt ergänzen Versicherungsleistungen den Entfall des Erwerbseinkommens oder die finanzielle Zusatzbelastung durch
biometrische Risken. In dieser Situation erzielen Leistungen aus dem öffentlichen Sozialschutzsystem und Zusatzleistungen
der Lebensversicherung einen überdurchschnittlich hohen Nutzen für die betroffenen Haushalte, weil die Fähigkeit zur Einkommenserzielung
im Erwerbsleben dauerhaft beeinträchtigt sein kann. Die dabei entstehenden Geldflüsse der Privatversicherungswirtschaft sind
beträchtlich.