Das aktuelle Kartellrechtsregime ist in Österreich seit sechs Jahren in Kraft. Aus den Erfahrungen zeichnen sich deutlich
Stärken und Schwächen der gewählten Organisationsstruktur und des Verfahrens ab, aus denen ein Reformbedarf abgeleitet werden
kann. Er ist wesentlich dadurch bedingt, dass die Kartellrechtsreform 2002 soweit wie möglich an das alte zivilgerichtlich
organisierte System anzuknüpfen versuchte. Mit der Etablierung der Bundeswettbewerbsbehörde wurde ein zivilgerichtlich-verwaltungsbehördliches
Mischsystem geschaffen, indem eine Verwaltungsbehörde als "Fremdkörper" in ein Gerichtssystem eingepflanzt wurde. Aus den
grundsätzlichen Inkompatibilitäten zwischen gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Zuständigkeiten und Verfahrensweisen
ergeben sich Reibungsverluste, welche die Effizienz der Ablauforganisation kartellrechtlicher Verfahren beeinträchtigen. Die
Optimierungsmöglichkeiten innerhalb des bestehenden Systems sind beträchtlich, viele davon erfordern nur relativ einfache
Änderungen.
Forschungsbereich:Industrie-, Innovations- und internationale Ökonomie
Sprache:Deutsch
Options for Reform inAustrian Competition Policy
By the 2002 amendment to the antitrust and competition legislation, the structure of Austria's competition institutions was
approximated to European standards, however not without maintaining some specific Austrian peculiarities. Six years of practical
application have revealed considerable opportunities of optimisation and development, which let to the identification of five
concrete reform options.